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Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büdelsdorf

Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Zentrale Abschlüsse

Wer nimmt teil?

  • alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10, die den Mittleren Schulabschluss erwerben möchten
  • Wiederholer nach nicht bestandener Prüfung
  • Antrag der Eltern auf Befreiung bis 19.01.2024 (formlos an Klassenlehrkraft)

Welche Prüfungsbestandteile gibt es?

  • Projektarbeit mit Präsentation (Abgabe der Mappen, 25.03./26.03.2024 Präsentation)
  • schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch (mit sprachpraktischer Prüfung)
  • mündliche Prüfungen auf Antrag in bis zu 2 Fächern (bis auf Englisch) und/oder in bis zu 2 Fächern bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote (Festlegung durch Prüfungsausschuss)

Termine MSA

  • Ab 22.03., 25.-26.03.2024 Herkunftssprachenprüfung, mündlich
  • schriftliche Prüfung Deutsch: 15.05.2024
  • schriftliche Prüfung Mathematik: 17.05.2024
  • 13.05.2024 Herkunftssprachenprüfung, schriftlich
  • schriftliche Prüfung Englisch: 22.05.2024
  • sprachpraktische Prüfung Englisch 28.05. – 30.05.2024
  • mündliche Prüfungen: ab 24.06.2024

 

Wie kommt die Endnote zustande?

  • Fächer ohne Prüfungsteil: Vornote = Endnote
  • Fächer mit schriftlicher Prüfung (Deutsch, Englisch, Mathematik):

  Vornote (z.B. „3“) und Note der Abschlussarbeit (z.B. „4“)   im Verhältnis 2:1 (Beispiel: insgesamt „3“)

  • Fächer mit mündlicher Prüfung ebenso im Verhältnis 2:1

Wann ist der Abschluss erreicht?

  • wenn nach erfolgreicher Abschlussprüfung nicht mehr als eine Endnote schlechter als „ausreichend“ („4“) ist und keine Endnote „ungenügend“ („6“) erteilt worden ist (auf der Anforderungsebene MSA, **-Niveau); inklusive Projektpräsentationsnote.

Übungsmaterial, Beispielaufgaben und „alte“ Abschlussarbeiten

https://za.schleswig-holstein.de

 

Wann ist die Zugangsberechtigung für die Oberstufe erreicht?

Der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses berechtigt zum Übergang in die Oberstufe, wenn die Leistungen im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind und kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet wurde. Dabei gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass im Abschluss, bezogen auf die Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, ein mit ausreichend benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 innerhalb der Fächergruppe zu gewährleisten. Weitere Zugangsmöglichkeiten in die Oberstufe (zum Beispiel über das Ganzjahreszeugnis) regelt § 7 der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen vom 21.6.2019 (siehe https://za.schleswig-holstein.de).

 

Berufswahl mit MSA // Informationen der Bundesagentur für Arbeit 2021

>>Möglichkeiten nach der Klasse 10 downloaden<<

 

Fragen zum MSA