Menü
Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Büdelsdorf

Mund-Nasen-Bedeckungspflicht!

Liebe Eltern,

ab Montag, den 24.08.2020 gilt für die Schulen in Schleswig-Holstein die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Dies gilt bei uns für alle Besucher in allen Bereichen der Schule!

Für die Schülerinnen und Schüler gilt die Bedeckungspflicht:

1. auf allen Laufwegen im Gebäude - das sind alle Bereiche außerhalb des Klassenraumes.

2. in Gemeinschaftsräumen (wie Mensa und OGS)

3. beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes vor und nach dem Unterricht.

Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen auf den Pausenhöfen ist wegen der räumlichen Trennung der Kohorten nicht verpflichtend.

Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht bleibt freiwillig.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind einen entsprechenden Schutz mit sich führt! Die Schule hält keine Masken für die Schülerinnen und Schüler vor! Schülerinnen und Schüler ohne Mund-Nasen-Bedeckung können nicht am Schulbetrieb teilnehmen!

Mit freundlichen Grüßen

Silke Cleve

20.08.2020